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Darum Mensch sei zeitig weise;
Höchste Zeit ist's - reise reise!
(Wilhelm Busch)

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Selbstfahrervemiet-Reisemobile - Wichtige Infos
Wichtige Infos
für die Versicherung von

Selbstfahrervermiet-Reisemobilen

Schadenfreiheitsrabatte
Durch die Einführung eines Schadenfreiheitsrabattsystems bieten wir Vermietern die Möglichkeit, der sich immer schneller drehenden Kostenspirale, zumindest im Bereich der Versicherungsprämien, wirksam zu entrinnen.

Voraussetzung hierfür ist, daß der Vermieter eine Versicherungspolice im eigentlichen Sinn von Versicherung sieht, nämlich als Instrument einen eingetreten Schaden abzudecken und trotz des vorhandenen Versicherungsschutzes die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Wir sind an einer langfristigen Zusammenarbeit mit unseren Kunden interessiert. Diese ist auf einem günstigen Prämienniveau nur möglich, wenn der Schadenverlauf des Vermietfahrzeuges bzw. der Vermietflotte auch für das betreffende Versicherungsunternehmen akzeptabel ist. So entstand bei uns die Idee, dem Vermietunternehmen durch Einräumung von Schadenfreiheitsrabatten einen Anreiz zu geben, einen guten Schadenverlauf anzustreben.

Unsere Prämien ersehen Sie aus dem Prämienblatt. Diese Konditionen gelten nur bei Abschluß des kompletten Versicherungspaketes.

Weitere wichtige Infos:
Bitte beachten Sie , daß grundsätzlich der Listenneuwert im Antrag angegeben werden muß. Etwaig gewährte Rabatte, wie Händlernachlässe oder Händlereinkaufspreise, Vermieter- oder Poolrabatte, Rabatte für Auslaufmodelle oder Tageszulassungen, können bei der Beitragsberechnung leider nicht berücksichtigt werden.

Diese Regelung gilt auch für Jahreswagen oder gebrauchte Wohnmobile.

Im Schadenfall wird durch den Versicherer geprüft, ob der angegebene Wert tatsächlich mit dem Listenneuwert übereinstimmt. Sollten die beiden Werte voneinander abweichen, nimmt die Versicherungsgesellschaft im gleichen Verhältnis Abzüge vom Reparaturbetrag vor.

Zur Verdeutlichung:

 

Listenneuwert des Fahrzeugs:euro; 50.000,--
Angabe im Antrag:euro; 40.000,--
Schadenhöhe:euro; 10.000,--
Entschädigung:euro; 8.000,-- (abzüglich Selbstbeteiligung)
Was ist versichert ?

Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung
Es sind sämtliche mit dem Wohnmobil verbundenen Teile, die in der Versicherungssumme (Gesamtneuwert) enthalten sind, mitversichert. In der Haftpflichtversicherung gilt die unbegrenzte Deckung laut AKB vereinbart. In der Kaskoversicherung haben Sie die Wahl zwischen zwei Selbstbeteiligungen.
Veruntreuungsversicherung
Die unverzichtbare Ergänzung zur Kaskoversicherung. In der Kaskoversicherung ist nur der "echte" Diebstahl des Fahrzeuges versichert. In der Veruntreuungsversicherung ist die Unterschlagung des Fahrzeuges durch den Mieter abgesichert. Leider ein gar nicht so selten eintretender Schaden der Ihre Existenz gefährdet.
Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung beinhaltet die Fahrzeugrechtsschutzversicherung für den Eigentümer, Halter, Entleiher, sowie die berechtigten Fahrer und Insassen jeweils in dieser Eigenschaft. Zusätzlich und für Sie als Vermieter besonders wichtig ist der Kraftfahrzeug-Vertragsrechtsschutz. In diesem Baustein ist bei Selbstfahrervermietfahrzeugen nicht nur die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Verträgen im Zusammenhang mit dem versicherten Kfz, sondern auch die Streitigkeiten mit Mietern des Fahrzeuges z.B. wegen nicht bezahlter Miete, einer Vertragsstrafe wegen Beschädigung oder verspäteter Rückgabe des Fahrzeuges enthalten. Außerdem ist eine eventuell zu stellende Strafkaution im Ausland mitversichert.
Schutzbrief
Bei Unfall, Pech und Panne sorgt der Schutzbrief dafür, daß Sie oder der Mieter schnell weiterkommen. Der Schutzbrief beinhaltet die Bausteine Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppen, Bergen, Heimreise, Übernachtung, Ersatzfahrzeug, Ersatzteilversand, Fahrzeugrücktransport, Fahrzeugverzollung oder -verschrottung und Fahrzeugabholung.

 

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